Medizinisch-toxikologische Gutachten
Im Vordergrund steht die Erstellung medizinisch-toxikologischer Zusammenhangsgutachten, d.h. die Beurteilung eines möglichen Kausalzusammenhangs zwischen der Exposition gegenüber Schadstoffen einerseits und dem Auftreten bzw. dem Vorliegen einer Erkrankung andererseits.
Derartige Kausalzusammenhangsgutachten haben bei der Feststellung einer schadstoffbedingten Berufskrankheit vor Sozialgerichten eine überragende Bedeutung.
Hauptgebiete der Gutachtenerstellung hinsichtlich der Erkrankungsbereiche und der Substanzgruppen von Schadstoffen sind vor allem:
- Neurologische Erkrankungen wie Encephalopathie, Polyneuropathie und insb. das Parkinson-Syndrom, akute und chronische Atemwegserkrankungen, Krebserkrankungen des Magen-Darm-Trakts, der Niere, der Harnblase, der Leber und der Atemwege, akute und chronische Hautschädigungen, etc.
- Bewertet werden insb. diejenigen Schadstoffe, die in der Berufskrankheitenliste unter den Ziffern 1101 bis 1110, 1201 bis 1202, 1301 bis 1311 sowie 1314 bis 1318 aufgeführt sind, z.B. Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom, Beryllium, etc., sowie Palladium (insb. als Bestandteil von Zahnersatz), Organische Lösemittel wie Methanol, Trichlorethylen, Toluol sowie Schädlingskämpfungsmittel und Holzschutzmittel, etc.
Das Schwergewicht der Gutachtenerstellung liegt im Bereich der gerichtlicherseits in Auftrag gegebenen Kausalzusammenhangsgutachten für Sozialgerichte.
Die Erstellung von Privatgutachten ist auch möglich, jedoch ist dies eher die Ausnahme.